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6 Jahre Mietenstopp 2020

Es werden Jahre vergehen, bis die nun von der Union als Lösung angepriesenen Wohnungen gebaut sind. Jahre des Stillstands. Die Frage ist, welche Wohnungen entstehen werden. Wohnungen für Spitzenverdiener gibt es schon genug. Es müssen bezahlbare Mietwohnungen entstehen. "Mieterinnen und Mietern dürfen in der Zeit, in denen diese Wohnungen gebaut werden sollen, weiter die Mieten kräftig erhöht werden. Bestandsmieter*innen bringen die neuen Wohnungen erstmal nichts. Das kann nicht die Lösung sein. Wir brauchen jetzt einen bundesweiten Mietenstopp für 6 Jahre – wie ihn andere Parteien fordern. Diese Atempause muss genutzt werden, um wichtige Reformen anzugehen: In den sechs Jahren muss etwa eine Bodenreform angestoßen werden. Denn wenn die Bodenpreise weiter so steigen, werden auch keine bezahlbaren Mietwohnungen entstehen. Außerdem braucht es mehr Wohnungsangebote aus öffentlicher Hand – das muss gefördert werden", so Matthias Weinzierl. Im Wahlprogramm der CDU/CSU lautet eine Überschrift "Gutes Wohnen in lebendigen Städten und Gemeinden", es geht um Lebensqualität.

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Es ist einfach ein aufgeladenes Thema. Die Idee für ein Volksbegehren war durchaus gerechtfertigt. Jüngste Nachrichten belegen dazu wie die Konzentration fortschreitet und welche üblen Steuertricks unsere Bundesregierung seit Jahren kennt und doch nicht verhindert. Mehr im Beitrag von monitor: Ansprache von Münchens OB Reiter, beim Auftakt Das Volksbegehren versprach: 6 Jahre keine Mieterhöhung, Zeit zum Durchatmen! Ein Bündnis aus Parteien, Mieterverein und Mieterbund schrieb den Gesetzestext und diverse Fachjuristen gingen davon aus, dass es unter den enormen Einschränkungen, die für die direkte Demokratie gelten, möglich sein müsste, damit erfolgreich zu werden. Nach einem starken Auftakt mit der Unterschriftensammlung stellte sich sehr schnell heraus wie stark dieses Thema auch die bayrische Bevölkerung spaltete. Allein dafür war der Aufwand gerechtfertigt. Das Bewusstsein über die Probleme der Menschen, aber auch der Fairmieter*innen, die durch das Gesetz Schwierigkeiten zu erwarten hatten, kam überdeutlich zum Vorschein.

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Leben in Wohnanlagen in München – das kann als Mieter teuer sein. Foto: picture alliance / dpa/Sven Hoppe Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Volksbegehren gegen Mieterhöhungen in Bayern gestoppt. Mit der Mietpreisbremse des Bundes seien erschöpfende Regelungen gegeben - der Entwurf des Volksbegehrens stelle nur eine Verschärfung dessen dar, hieß es. München - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Volksbegehren gegen Mieterhöhungen in Bayern gestoppt. Für das geplante Volksbegehren "#6 Jahre Mieten stopp" gebe es keine gesetzlichen Voraussetzungen, entschieden die obersten bayerischen Verfassungsrichter am Donnerstag und bestätigten damit die Position des Landesinnenministeriums. Demnach fehlt dem bayerischen Gesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz, das Vorhaben sei mit Bundesrecht unvereinbar. Ziel des Volksbegehrens war, für laufende Mietverhältnisse sechs Jahre Mieterhöhungen zu untersagen. Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen sollte nur noch maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen.

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+++ Das Bayerische Innenministerium hat heute das beantragte Volksbegehren "#6 Jahre Mietenstopp" dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben. Dem Landesgesetzgeber fehlt für ein solches Gesetzgebungsvorhaben die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, die insoweit beim Bund liegt. +++ Am 6. März 2020 haben die Initiatoren beim Bayerischen Innenministerium den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens "#6 Jahre Mietenstopp" eingereicht, das auf den Erlass eines Gesetzes zur Begrenzung der Miethöhe in Bayern gerichtet ist. Für die vorgesehenen Regelungen über die Begrenzung von Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen und über die zulässige Miethöhe bei Neuvermietungen hat der Landesgesetzgeber keine Gesetzgebungsbefugnis. Der Bund hat im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung bereits abschließende Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch getroffen.

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Gemeinsam für bezahlbare Mieten Sobald das Gericht unser Volksbegehren zulässt, bereiten wir die Unterschriften-Sammlung in den Rathäusern vor. Dann brauchen wir die Hilfe aller, denen bezahlbare Mieten wichtig sind. Jetzt als Helfer*in melden Du hast noch Fragen? Unser Team hilft gern weiter. Ich will mithelfen!

Die Bundesländer haben keine Kompetenz, mithilfe des öffentlichen Rechts einen Mietenstopp zu erlassen, das hat heute das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf den Berliner Mietendeckel entschieden. "Ein enttäuschendes Urteil. Doch jetzt herrscht Klarheit auch hinsichtlich unseres bayerischen Volksbegehrens '#6JahreMietenstopp'. Wenn die Länder es nicht dürfen, muss der Bund mithilfe des Zivilrechts in Sachen Mietenstopp handeln. Deswegen haben wir die bundesweite Kampagne 'Mietenstopp! Denn dein Zuhause steht auf dem Spiel' ins Leben gerufen, die mittlerweile von mehr als 80 Initiativen, Verbände und Organisationen aus ganz Deutschland unterstützt wird", sagt Volksbegehren-Kampagnenleiter Matthias Weinzierl. "Dass der Wohnungsmarkt komplett aus den Fugen geraten ist, wird uns allen täglich deutlicher – Corona verstärkt die Entwicklung noch. Es gibt viele Menschen in unserem Land, die verzweifelt sind und befürchten, ihr Zuhause zu verlieren. Sie brauchen jetzt Hilfe! Jetzt gibt es kein Verstecken der Bundespolitik mehr hinter ungeklärten Zuständigkeiten. "

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