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Überblick - Anklageschrift Dieser Exkurs behandelt die Anklageschrift. Die Anklageschrift stellt den praktischen Teil der Anklageklausur dar. 1. Anklageschrift Die Anklageschrift wird auch als solche in der Überschrift bezeichnet. 2. Staatsanwaltschaft, Ort, Aktenzeichen Darunter steht linksbündig die Staatsanwaltschaft mit Ortsbezeichnung und anschließend das Aktenzeichen. 3. Ort, Datum Rechtsbündig auf selber Höhe steht der Ort und das Datum. Beispiel: Hamburg, 25. 09. Wahllichtbildvorlage beweismittel anklageschrift muster. 2014. 4. Angaben über den Beschuldigten Sodann wird linksbündig einige Zeilen tiefer die Person mit Berufsbezeichnung, Vorname und Name, Adresse, Geburtsdatum etc. vorgestellt, vgl. § 200 I 1 StPO sowie Nr. 110 der RiStBV (Richtlinien zum Straf- und Bußverfahren). 5. Gegebenfalls "Haft" Unter dem Datum kann gegebenenfalls etwas zur Haft anzumerken sein ("Haft"). Der Haftprüfungstermin ist gemäß § 121 StPO zu vermerken. Beispiel: "Haftprüfungstermin, § 121 StPO, am: (Datum). " 6. Einleitung Linksbündig erfolgt sodann die Formulierung der Einleitung des Anklagesatzes: "wird angeklagt/ werden angeklagt".
Das Landgericht Essen hat die Angeklagten vom Vorwurf der gemeinschaftlichen räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Hiergegen wendet sich der Nebenkläger mit seiner Revision. Laut Anklage war den Nebenkläger von insgesamt vier Tätern in seinem Wohnmobil überfallen worden. Das mutmaßliche Opfer erstattete noch in der Tatnacht Anzeige, konnte die Verdächtigen allerdings nicht beschreiben. Abschnitt 110 RiStBV, Form und Inhalt der Anklageschrift - Gesetze des Bundes und der Länder. Bei der Vorlage von Bildern erkannte er hingegen zwei der Angeklagten, zuvor war ihm allerdings mitgeteilt worden, dass sich in jeder Bildserie das Bild eines Verdächtigen findet (sog. sequentielle Wahllichtbildvorlage). Das Landgericht hatte bis zum Ende Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten. Der BGH betonte zwar, dass das Revisionsgericht die Täterschaft grundsätzlich nicht prüfe, kritisierte im vorliegenden Fall allerdings die Beweiswürdigung des Landgerichts: "Entgegen der Ansicht der Revision hat die Strafkammer in den Urteilsgründen zwar noch hinreichend dargelegt, auf welche Weise die sog.
LG Magdeburg, Az. : 25 KLs 323 Js 35113/14 (1/15), Beschluss vom 09. 03. 2015 Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten trägt die Staatskasse. Gründe Dem Angeschuldigten wird mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft M vom 8. Januar 2015 – Az. Wahllichtbildvorlage beweismittel anklageschrift wksta. : 323 Js 35113/14 – vorgeworfen, in M, am 21. Oktober 2014 gegen 21:35 Uhr, mit Gewalt gegen eine Person und unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, fremde bewegliche Sachen einem Anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich und einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wobei er bei der Tat ein gefährliches Werkzeug verwendete. Im Einzelnen wird ihm zur Last gelegt, sich gegen 21:35 Uhr des 21. Oktober 2014 in das Sonnenstudio "_______" in M, W Straße 2, begeben zu haben. Dort habe er sich die Kapuze seines Pullovers in das Gesicht gezogen und eine auf dem Empfangstresen befindliche Schere ergriffen und damit die Zeugin Susanne D mit den Worten: "Mach die Kasse auf! "