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21. 07. 2003, 09:56 Schwerbehindertenausweis Wer kann mir einen Rat geben oder hat Erfahrung mit der Verlängerung des Schwerbehindertenausweises Ich habe nach 2 BK Operatioen im Abstand von 9 Jahren Ende 2001 einen Schwerbehindertenausweis 50% bekommen. Dieser ist bis Januar 2007 begrenzt. Im Januar 2007 werde ich 57 Jahre alt. Wir wir wissen ist Krebs ja eine kronische Krankheit und ich möchte erreichen, das die Schwerbehinderung mindestens bis zum 60. Lebensjahr verlängert bin noch voll berufstätig. Kann mir jemand raten wann ein Antrag zur Verlängerung sinnvoll ist- jetzt schon oder erst bei Ablauf des Ausweises?. Und muß ich mir ein neues Formular zur Verlängerung schicken lassen von der BfA? Schwerbehindertenausweis | Leben mit Brustkrebs. Danke und Euch allen alles Gute Hannelore 21. 2003, 14:31 liebe hannelore bei mir kümmert sich die sozialstation meiner klinik, in der ich operiert wurde um diese sache, ich habe zwar erst meinen ersten beantragt, aber durch ein spezielles abkommen, das die mit dem versorgungsamt haben, laufe das alles wohl reibungsloser und direkter, ohne daß ich mich um alle papiere kümmern muß.
B. Massagen, Krankengymnastik) und Hilfsmittel (z. Brustprothesen, Rollstühle), aber auch Fahrtkosten, Krankenhaus-Tagegeld (10, - pro Tag) und Kosten für Haushaltshilfen. Allerdings gibt es pro Jahr eine Höchstgrenze, die sogenannte Belastungsgrenze. Brustkrebs schwerbehindertenausweis forum en. Sie liegt bei höchstens zwei Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent. Krebskranke können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, der in der Regel für fünf Jahre ausgestellt wird. Der Schwerbehindertenstatus bringt eine Reihe von Vergünstigungen mit sich, unter anderem einen erhöhten Kündigungsschutz am Arbeitsplatz, mehr Urlaubstage, Steuererleichterungen, Ermäßigungen beim Öffentlichen Nahverkehr und in öffentlichen Einrichtungen wie Museen oder Schwimmbädern, die Befreiung von Funk- und Fernsehgebühren und vieles mehr. Pflegebedürftigkeit Ab dem 1. Januar 2017 gilt das neue Pflegestärkungsgesetz. Pflegebedürftig sind demnach Personen, deren Selbständigkeit oder andere Fähigkeiten, über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten, aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen beeinträchtigt sind und die deshalb Hilfe durch andere benötigen.