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Jahresbeleg Registrierkasse Prüfen

Sollte die Prüfung nicht erfolgreich sein, unterstützt Sie gerne das SCHWEIGHOFER Support-Team.

Prüfung Registrierkassen-Jahresbeleg Bis 15. Februar 2020 Bis 15. Februar 2020

Bei Betrieben, die rund um die Uhr geöffnet haben, kann der Jahresbeleg auch vor oder nach Mitternacht erstellt werden, wenn es der Geschäftsbetrieb zulässt. Der Zeitpunkt der Erstellung soll in diesem Fall mit dem Jahresabschluss des Erfassungssystems zusammenfallen. Bis wann muss die Prüfung durchgeführt werden? Die Prüfung bzw. Übermittlung an das BMF muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden. Prüfung Registrierkassen-Jahresbeleg bis 15. Februar 2020 bis 15. Februar 2020. Dies gilt auch, wenn diese verpflichtende Überprüfung durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgt. Stand: 06. 12. 2018

Prüfung des Jahresbeleges Die verpflichtende Überprüfung des Jahresbeleges kann manuell mit der BMF Belegcheck-App oder automatisiert über ein Registrierkassen-Webservice durchgeführt werden. Bei der Überprüfung mittels der BMF Belegcheck-App ist der maschinenlesbare QR Code auf dem Beleg einzuscannen und mit der App zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird unmittelbar am Display des Smartphones oder Tablets mit einem grün unterlegten Häkchen (korrekt) oder einem rot unterlegten X (fehlerhaft) angezeigt. Zu beachten ist dabei, dass die Überprüfung des Jahresbeleges 2017 (manuell oder automatisiert) spätestens bis zum 15. 2018 zu erfolgen hat. Eine Prüfung nach dem 15. könnte als Finanzordnungswidrigkeit ausgelegt werden. Bei der sach- und fristgerechten Überprüfung Ihres Jahresbeleges 2017 unterstützen und beraten wir Sie gerne!

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