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Oft werden dann auch landwirtschaftliche Geräte genutzt, die Abstandsflächen erforderlich machen. Eine weitere Frage, die im Zusammenhang mit solchen Ausnahmeregelungen steht, ist die Wahl des Materials, aus dem die Zaunanlage gebaut werden soll. Auch hier gibt oft die Ortssatzung vor, ob Holz, Metall oder Stein zum Einsatz kommen darf. Ein Zaun soll zwar individuell zum Anwesen passen, aber er muss auch in das bestehende Umfeld passen. In dörflichen Regionen kann es schon vorkommen, dass grundsätzlich Holzstaketenzäune gefordert werden. Es gibt aber auch hier Forderungen, die überzogen sind und angezweifelt werden können. Zum Beispiel wenn senkrecht aufgestellte Bahnschwellen in einer bestimmten Höhe verlangt werden. Eine vorher eingehende Beratung mit den Behörden ist also in jedem Fall ratsam, um Regeln der Ortsüblichkeit einzuhalten und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Wussten Sie schon? Zaun landwirtschaftlichem grundstück an der. Sie finden uns auch bei Facebook. Schauen Sie doch gleich einmal vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
du hast hier kein Verlangen eines etwaigen Nachbars, sondern nur dein eigenes. Danach ist das Nachbarschaftsgesetz nicht anwendbar und du kannst dich nach der LBO richten. Ein Zaun ist es idR wenn er drei oder mehr Seiten umfasst und das Grundstück einrahmt. Ein Sichtschutz ist in einigen Bundesländern bis zu einer bestimmten Länge akzeptabel. IdR um die 5m lang und bis zu 2m hoch. Einzäunung eines teilweise landwirtschaftlich genutzten Grundstücks. Dazu guck aber noch mal in die Landesbauordnung. dass die Baubehörde dich erst mal auf das Nachbargesetz verweist, ist im übrigen nicht verwunderlich, da dieses im Regelfall das speziellere Gesetz ist. Da hier aber kein Nachbar und kein Verlangen steht, sollte es wohl nur auf die LBO ankommen. Zu dieser Auffassung gibt es zumindest für das Land Sachsen-Anhalt entsprechende Gerichtsurteile. Es heißt in der Regel "mindestens" 50cm. Die würde ich auch bei 1, 20 einhalten. Ansonsten schreibt das Nachbarschaftsrecht ja, dass die Nachbarn auch andere Arten der Einfriedung vereinbaren können. Hast Du mit ihm gesprochen?
Kurze Zeit später flatterte ein Brief in seinen Kasten, das er umgehend Zaun und Schuppen von der Weide zu entfernen hätte. Die Begründung lautete wohl, dass er seine Tiere zwar auf der Weide halten dürfte, diese aber nicht umzäunt werden dürfe... Ausnahme er stellt dieses Weideland einem Landwirt zur Viehbewirtschaftung zur Verfügung... Er hat selbstredend dagegen eine Beschwerde eingelegt und diese Beschwerde ist ebenfalls abgeschmettert worden... Sein Kommentar dazu: "Es war die teuerste Fehlinvestition meines Lebens! Landwirtschaftliche Nutzfläche - Zaun der seit 25 Jahren bestand soll weg. " Grüße Torsten #12 Sagt mal wie seid ihr denn drauf. Wenn jemand ein Nebengewerbe hat und sich auf seinem Grund und Boden Tiere hält und daraus Gewinn kann und muss er sogar seine Tiere schützen und auch einzä sieht es natürlich bei einem Wildgatter aus, aber Ziegen und Schafe zu züchten darf wohl jeder auf seinem Grund und wenn er dann sogar noch Steuern für den Gewinn abdrückt ist doch wohl alles in bester für ein Unterschied sollte es da zu einem Bauern mit Rindern oder Schafen geben, außer die Größenordnung?????