richardsongaragedoor.online
Im Epidemiologischen Bulletin 5/2018 haben die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Ergänzung zur Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" veröffentlicht. Anlass für die Ergänzung waren Änderungen in der "Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten" (Medizinprodukte-Betreiberverordnung). Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 6/2018 (PDF, 419 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 08. 02. 2018
Das Dokument "Anforderungen an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Nordrhein-Westfalen" setzt die Kenntnis und Beachtung der vorgenannten Empfehlung in der aktuellen Fassung durch den Betreiber von Medizinprodukten voraus und gibt die fachliche Auslegung der zuständigen NRW-Behörden zu speziellen Aspekten der hygienischen Aufbereitung wieder. Auf eine Wiederholung der Inhalte der RKI-BfArM-Empfehlung im vorliegenden Dokument wird verzichtet. Normen (z. B. DIN EN ISO 17664 Aufbereitung von Produkten für die Gesundheitsfürsorge, DIN EN ISO 15883 Reinigungs-Desinfektionsgeräte, DIN EN 13060 Dampf-Klein-Sterilisatoren) und Leitlinien der Fachgesellschaften DGKH (Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene), DGSV (Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung) und AKI Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung) sind zu berücksichtigen sofern sie nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen stehen.