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Kommunal- und Schul-Verlag - Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Regionen > Nordrhein-Westfalen > Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Hengst Majcherek Das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen regelt die Errichtung, die Bestandspflege, die Unterhaltung und den Betrieb der für die Entwicklung des Landes unverzichtbaren Lebensadern: den Straßen, Wegen und Plätzen. Mit dem praxisnahen und aktuellen Kommentar werden die Regelungen des StrWG NRW – Errichtung, Bestandspflege, Unterhaltung und Betrieb der Straßen, Wege und Plätze – kompetent erläutert. Von besonderer Bedeutung für die praktische Arbeit sind die Erläuterungen zu den aktuelle Auswirkungen für die Straßen durch die erweiterten Nutzungs- und Mitbenutzungsmöglichkeiten an den Straßen/Straßenbestandteilen durch das TKG (nach Änderungen dieses Gesetzes durch das DigiNetzG) und die vollständige Einbeziehung der Radschnellwege ins Straßen- und Wegegesetz NRW und ihre rechtliche Gleichsetzung mit den Landesstraßen.
934), in Kraft getreten am 25. November 2016; Gesetz vom 26. Februar 2019 ( GV. 165), in Kraft getreten am 13. März 2019; Artikel 4 des Gesetzes vom 26. März 2019 ( GV. 193), in Kraft getreten am 10. April 2019; Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 ( GV. 1470), in Kraft getreten am 29. Dezember 2021; Artikel 2 des Gesetzes vom 9. November 2021 ( GV. 1201), in Kraft getreten am 1. Januar 2022; Artikel 15 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 ( GV. 122), in Kraft getreten am 19. Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen | Hansestadt Wesel am Rhein. Februar 2022. Fn 2 SGV. 91. Fn 3 Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten d. StrWG NW in der Fassung vom 28. November 1961 (GV. 305). Die vorstehende Neubekanntmachung gilt ab 30. Mai 1995. Die von 1961 bis zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Änderungen ergeben sich aus der vorangestellten Bekanntmachung. Fn 4 § 19a, § 53 und § 70 geändert durch Art. 4 d. 462), in Kraft getreten am 1. Januar 2001. Fn 5 § 13, § 20, Überschrift Teil 2 und § 55 geändert sowie § 8, § 25, § 28, § 37b, § 43, § 44, § 54 und § 56 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes 2016.
Häufige Anwendungsfälle sind z. B. das Aufstellen von Gerüsten, Schuttmulden und/oder Baumaterial im öffentlichen Verkehrsraum. Die verkehrlichen Verhältnisse müssen dies natürlich zulassen und Gefährdungen dürfen dadurch nicht entstehen. Oft erfordert eine Sondernutzungserlaubnis auch einen Antrag auf eine Verkehrsrechtliche Anordnung, da Straßen gesperrt werden müssen oder eingeengt werden. Die Erlaubnis für die Sondernutzung wird auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann auch mit Auflagen verbunden werden. Antrag Sondernutzung Baumaßnahmen Sondernutzungserlaubnis für Infostände nach § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW Wenn Sie eine Straße über den allgemein üblichen Gebrauch für besondere Zwecke in Anspruch nehmen wollen, erteilen wir Ihnen die dafür notwendige Sondernutzungserlaubnis. Häufige Anwendungsfälle sind z. Straßen und wegegesetz nrw sondernutzung. Infostände oder Infopavillons. Das Verteilen von Flyern in der Fußgängerzone ist erlaubnisfrei. Sollten Sie Fragen zu möglichen Standorten haben, sprechen Sie uns an. Die Erlaubnis für die Sondernutzung wird auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann auch mit Auflagen verbunden werden.