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Stadtwiki Dresden - Freiraum für Ideen und Wissen über Dresden Straßenschild Die Wilhelm-Franke-Straße in Leubnitz-Neuostra ist Teil eines alten Weges, der in früheren Zeiten aus der Stadt heraus in die südlichen Teile von Sachsen führte, also Richtung Böhmen. Eine durchgehende Bezeichnung gab es erst nach der Eingemeindung von Leubnitz-Neuostra. Der nördliche Teil zwischen der Dohnaer Straße und der Spitzwegstraße war vor 1898 Teil der Grenze zwischen Neuostra und Leubnitz. In beiden Dörfern wurde sie als Dohnaer Straße bezeichnet. Nach dem Zusammenschluss beider Dörfer wurde sie ab 1899 unter dem Namen Dresdner Straße im Adressbuch geführt. Die fast parallel verlaufende Staatsstraße stand dagegen im Adressbuch als Dohnaer (Staats-) Straße (bspw. Wilhelm franke straße dresden cathedral. 1904). Die Kreuzung mit der Spitzwegstraße war auch damals schon platzartig ausgebaut. Nach etwa 1910 wurde der Platz als Carolaplatz bezeichnet (bspw. im Adressbuch 1911). Allerdings gab es keine Häuser, die den Platz als Anschrift hatten. Wegen des bereits vorhandenen Carolaplatzes wurde die Bezeichnung nach der Eingemeindung von Leubnitz-Neuostra dort aufgehoben.

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Die öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 31 (Dresdner Amtsblatt Nr. 49/2019 vom 5. Dezember 2019, Seite 13) wird für rechtsungültig erklärt, da der Hinweis auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fehlte. Maßgebend ist diese erneute öffentliche Bekanntmachung. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20. September 1990 nach § 8 Abs. 3 Bauzulassungsverordnung mit Beschluss-Nr. V76b-07-90 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. UPS Paketshop Papier + Schreibwaren Wilhelm-Franke-Straße 38 in 01219 Dresden-Leubnitz-Neuostra - Öffnungszeiten. 31, Dresden-Leubnitz-Neuostra Nr. 2, Wilhelm-Franke-Straße beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau hat am 2. Juni 2010 mit Beschluss-Nr. V0544/10 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 6. November 2019 mit Beschluss-Nr. V3189/19 die erneute Änderung des Geltungsbereiches beschlossen, sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Bebauungsplan hat unter anderem die zeitgemäße und ortsverträgliche Weiterentwicklung der vorhandenen Bebauungsstruktur des Gebietes als auch die Sicherung öffentlicher Grün- und Freiflächen zum Ziel.

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Mit dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 31 soll eine weitere Änderung des Geltungsbereiches vorgenommen werden. Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1: 1000. Hingewiesen wird darauf, dass den Flächen, deren Art der baulichen Nutzung als Allgemeines oder Reines Wohngebiet festgesetzt ist, folgende externe Sammelkompensationsmaßnahmen anteilig nach § 9 Abs. Wilhelm franke straße dresden tour. 1a BauGB zugeordnet werden: Maßnahme M1: "Offenlegung/Renaturierung Kirchweggraben in Dresden-Weißig (nördlich B6) Offenlegung/Renaturierung des naturfern ausgebauten Gewässerverlaufs des Kirchweggrabens und Anlage von extensiv bewirtschafteten Grünflächen auf dem Flurstück Nr. 1318/3 der Gemarkung Dresden-Weißig auf einer Flächengröße von 8. 310 m². Maßnahme M2: "Renaturierung ehemaliger gewerblich genutzter Flächen sowie Parkplatzflächen in Dresden-Gorbitz (nördlich Kesselsdorfer Straße)" Rückbau von ehemalig gewerblich genutzten Flächen sowie Parkplatzflächen auf den Flurstücken Nr. 583 und 584/2 der Gemarkung Dresden-Gorbitz mit einer Flächengröße von 22.

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