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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat das Merkblatt für Leiharbeitnehmer aktualisiert. Das amtliche Merkblatt muss jedem Leiharbeitnehmer verpflichtend zusammen mit dem Arbeitsvertrag (ggf. in Muttersprache) ausgehändigt werden. Bei der aktuellen Änderung handelt es sich diesmal um die Darstellung der gültigen Mindestlöhne für die Branche lt. aktueller Verordnung, Hinweise auf die Einschränkungen bzgl. des Einsatzes in der Fleischwirtschaft und aktualisierte Hinweise zur Arbeitsuchendmeldung. Die aktuelle Fassung kann unter diesem Link von der BA heruntergeladen werden. Merkblatt für leiharbeitnehmer aktuell. Quelle: Arbeitsagentur / Bild: ID: 56820157 Schreiben Sie einen Kommentar Erforderliche Felder sind markiert * Social Media - Teile diese Information
Sie sind Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden. Das aktuelle Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit steht Ihnen als Download zur Verfügung. DOWNLOAD des BAP Tarifvertrag als PDF-Dokument >>
Leiharbeit ist eine besondere Form der Beschäftigung. Aus der Beratungspraxis wissen wir, dass es in der Leiharbeit häufiger zu unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und prekären Arbeitsbedingungen kommt. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen grundlegende Informationen zum Thema Leiharbeit geben und Sie über Ihre Rechte in der Leiharbeit aufklären.
Ausländische Zeitarbeitnehmer können das Merkblatt in ihrer Muttersprache verlangen. Beim Abschluss von neuen Arbeitsverträgen sollte daher darauf geachtet werden, den Mitarbeitern das jeweils aktuelle Merkblatt der BA auszuhändigen. Sollte dies versäumt werden, können Schadensersatzansprüche des Zeitarbeitnehmers und erlaubnisrechtliche Konsequenzen die Folge sein. Fachliche Weisungen zum AÜG Die BA hat in ihrer Eigenschaft als Erlaubnisbehörde gegenüber den Zeitarbeitsunternehmen die sogenannten "Fachliche Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)" mit Stand/Gültigkeit ab dem 01. 08. Home - AfA Agentur für Arbeitsvermittlung. 2019 veröffentlicht. Die "Fachlichen Weisungen" geben Aufschluss darüber, wie die BA zentrale Vorschriften des AÜG in der ab 01. 04. 2017 geltenden Fassung auslegt. Christiane Brose Leiterin Abteilung Recht/Tarif und Internationales | Mitglied der Geschäftsleitung Alexander Schalimow Leiter Abteilung Recht/Tarif und Internationales | Mitglied der Geschäftsleitung
Das aktuelle Merkblatt der BA ist diesem Rundschreiben als PDF-Dokument beigefügt. Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind Zeitarbeitsunternehmen verpflichtet, Zeitarbeitnehmern das Merkblatt der Erlaubnisbehörde bei Vertragsschluss auszuhändigen. Bitte benutzen Sie ab sofort nur noch dieses Merkblatt der BA (Stand: Oktober 2021). Headerbild: © Bundesagentur für Arbeit Erstellt: 02. Merkblatt für leiharbeitnehmer bundesagentur. 11. 2021, 12:19 Uhr