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Wörterbuch original Adjektiv – 1. im Hinblick auf Beschaffenheit, Ursprung … 2. in seiner Art eigenständig und … 3. im Hinblick auf die Umstände … Zum vollständigen Artikel Original Substantiv, Neutrum – 1. vom Künstler, Verfasser o. Ä. … 2. Modell; 3. jemand, der unabhängig von der … Originaltitel Substantiv, maskulin – ursprünglicher Titel eines Werkes (im Unterschied … Originalzustand Substantiv, maskulin – ursprünglicher, unveränderter Zustand von etwas, Urzustand … Museumsreplikat Substantiv, Neutrum – originalgetreues Replikat eines im Museum aufbewahrten … nachbauen schwaches Verb – nach einem Modell, Muster, Original, nach … wortgetreu Adjektiv – dem Wortlaut des Originals getreu … Archetyp Substantiv, maskulin – 1. Urbild, Urform des Seienden; 2a. nach C. Im Original gezeichnet - English missing: English ⇔ German Forums - leo.org. G. Jung; im … 2b. Urform, Musterbild wörtlich Adjektiv – 1a. dem [Original]text genau entsprechend; 1b. die eigentliche Bedeutung eines Wortes … 2. durch Worte erfolgend, verbal lesen starkes Verb – 1a.
Anders als bei einer bloßen Unterschriftsbeglaubigung bleibt nach einer notariellen Beurkundung das Original der Urkunde mit den Originalunterschriften der Beteiligten (die Urschrift) in der Urkundensammlung des Notars. Die Beteiligten erhalten bloß einfache oder beglaubigte Abschriften oder Ausfertigungen. Abschrift besagt, dass es sich nicht notwendigerweise um eine Fotokopie handeln muss. Es genügt zum Beispiel, dass eine Unterschrift durch "gez. " (gezeichnet) gefolgt von dem Namen des Beteiligten wiedergegeben wird. An Stelle des Notarsiegels kann "L. S. " stehen. Eine einfache Abschrift gibt zwar den Inhalt der Urkunde wieder. Sie enthält aber keinen Beglaubigungsvermerk des Notars, mit dem er dies bestätigt. Eine einfache Abschrift hat deshalb keine besondere Beweiskraft. Trotzdem wird sie in vielen Fällen als Nachweis akzeptiert. Eine beglaubigte Abschrift gibt ebenfalls den Inhalt der Urkunde wieder. Im original gezeichnet 1. Zusätzlich fügt der Notar aber einen von ihm unterzeichneten Vermerk bei, mit dem er die Übereinstimmung der Abschrift mit der Urschrift bestätigt.