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Kleiner Waffenschein Trier

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Kleinen Waffenschein beantragen in Rheinland-Pfalz – Der kleine Waffenschein stellt eine waffenrechtliche Erlaubnis im Sinne des Waffengesetzes (WaffG) dar und wurde bei der Gesetzesänderung im Jahre 2002 eingeführt. In den letzten zwei Jahren ist die Zahl der beantragten kleinen Waffenscheine stark gestiegen. Als möglichen Grund dafür werden die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht und die Angst vor dem Terror vermutet. Er berechtigt zum zugriffsbereiten Führen von Schreckschuss- Gas- und Signalwaffen mit PTB -Zulassungszeichen. Welche Schusswaffe ein solches Zeichen erhält, entscheidet die Physikalisch technische Bundesanstalt. Das Kaufen und besitzen dieser Waffen ist ohne kleinen Waffenschein möglich, der Erwerber muss lediglich das 18. Waffenrecht add.rlp.de. Lebensjahr vollendet haben. Trägt eine Waffe kein solches Zeichen, gilt diese als erlaubnispflichtige Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes. Auch der Transport der PTB -Waffen ist ohne waffenrechtliche Erlaubnis möglich, wenn diese in einem verschlossenen Behältnis (z.

Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Landkreis Trier-Saarburg und die zuständigen Mitarbeiter. Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Landkreis Trier-Saarburg Im Landkreis Trier-Saarburg erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Kreisverwaltung Trier-Saarburg Willy-Brandt-Platz 1 54290 Trier Telefon 0651 715-0 Telefax 0651 715-200 E-Mail Frau Brigitte Hoffmann Telefon (0651) 715-126 Herr Jürgen Maus Telefon (0651) 715-321 Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Landkreis Trier-Saarburg Mo – Fr: 08:30 – 12:00 Weitere Termine nach Vereinbarung

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