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In bestimmten Abständen wird während des laufenden Kindergeldbezuges von der Familienkasse überprüft, ob die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch vorliegen und das Kindergeld in der zutreffenden Höhe gezahlt wird. Insbesondere wird durch die Familienkasse festgestellt, ob der Kindergeldberechtigte sich noch in Deutschland aufhält und seine Kinder in seinem Haushalt leben, die Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium der Kinder noch andauert, sich die Einkommensverhältnisse der Kinder geändert haben. Fragebogen zur prüfung des anspruchs auf kindergeld beantragen. Zur Prüfung des Kindergeldanspruchs sind alle Nachweise über Einnahmen und Ausgaben bzw. Werbungskosten eines volljährigen Kindes bis zum Jahr nach der Beendigung einer Berufsausbildung aufzubewahren, da die Familienkasse in diesem Jahr die letzte Überprüfung durchführt. Von der Familienkasse wird auch die Haushaltszugehörigkeit der Kinder in regelmäßigen Abständen – zum Teil in Abstimmung mit den Meldebehörden – überprüft. Ist zur Überprüfung des Kindergeldanspruchs die Mitwirkung des Kindergeldberechtigten erforderlich, erhält dieser zu gegebener Zeit einen Fragebogen oder es wird ihm durch ein Anforderungsschreiben mitgeteilt, welche Angaben bzw. welche Unterlagen erforderlich sind.
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Sollte zur Überprüfung des Kindergeldanspruchs im Einzelfall eine Bescheinigung von einer anderen Stelle notwendig sein, ist in der Regel ein entsprechender Vordruck beigefügt. Der Fragebogen ist vom Kindergeldberechtigten sorgfältig und vollständig auszufüllen und die notwendigen Unterlagen beizufügen. Um eine Zahlungsunterbrechung zu vermeiden, sollten die Unterlagen möglichst innerhalb von vier Wochen bei der Familienkasse vorliegen. Zur Mitwirkung ist man nach § 93 Abs. 1 der Abgabenordnung ausdrücklich verpflichtet. Kindergeld: Überprüfung des Kindergeldanspruchs. Wer dieser gesetzlichen Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, muss mit nachteiligen Rechtsfolgen rechnen. Insbesondere muss die Familienkasse bei fehlenden Nachweisen die Festsetzung des Kindergeldes ablehnen und/oder sogar rückwirkend ändern. PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig! Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut): PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Die Familienkasse prüft jährlich, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld vorgelegen haben. Diese abschließende Prüfung wird anhand von Nachweisen bzw. Unterlagen des Kindergeldberechtigten durchgeführt. Sollte die Prüfung ergeben, dass in der Vergangenheit kein Anspruch auf Kindergeld bestand, muss das zu Unrecht bezogene Geld der Familienkasse erstattet werden. Wo ist Ihre zuständige Familienkasse? KiGe 365 Enkelkinder u.a. 2015: Rundum sicher und sorglos durch das ... - Lange u.a., - Google Books. War diese Seite hilfreich? noch keine Bewertungen Der Kindergeld-Newsletter Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Sie erhalten regelmäßig Neuigkeiten rund um Kinder- und Elterngeld sowie Kids und Familie. Bestellen Sie jetzt kostenlos unseren Newsletter.
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Anhand entsprechender Nachweise überprüft die Familienkasse, ob sich das Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, noch in der Ausbildung befindet. Die Behörde kann außerdem Auskünfte über das Einkommen verlangen und darüber hinaus in Abstimmung mit der zuständigen Meldebehörde die Haushaltszugehörigkeit überprüfen. Der Kindergeldberechtigte erhält für gewöhnlich einen Fragebogen oder die Nachricht, dass zusätzliche Bescheinigungen zur Prüfung des Kindergeldanspruchs erforderlich sind. Der Kindergeldberechtigte ist nicht nur zur Kooperation verpflichtet, sondern sollte auch aus eigenem Interesse mitarbeiten, weil ansonsten eine Unterbrechung der Zahlung erfolgen kann. Sofern nach wie vor ein Anspruch auf Kindergeld besteht, kann dies wohl kaum in dessen Interesse sein, weshalb er die erforderlichen Unterlagen schnellstmöglich an die Familienkasse weiterleiten sollte. Abschließende Prüfung | Familienkasse-Info.de. Der Antrag auf weitere Zahlung des Kindergeldes braucht schließlich etwas Zeit, da die Behörde den Kindergeldanspruch zunächst eingehend prüft und feststellt, ob die Voraussetzungen erfüllt werden.
No category Fragebogen zum Zuständigkeitswechsel
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