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M+E Era: Tarifliche Niveaubeispiele | Ig Metall Baden-WüRttemberg

4 Rahmenvereinbarung vorgesehenen Reklamationsverfahrens eine hohe Richtigkeitsgewähr, wenn die Personalabteilung der Beklagten und der Betriebsrat die vom Vorgesetzten erstellte Leistungsbeurteilung billigen. Wenn der beurteilende Vorgesetzte die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers nach verschiedenen vorbestimmten Kriterien zu bewerten hat, besteht immer die Gefahr, dass nicht nur die Arbeitsleistung, sondern auch sonstige – subjektive – Erwägungen die Beurteilung und damit die Höhe der Leistungszulage beeinflussen. Wenn aber weitere Personen oder Gremien des Arbeitgebers und des Betriebsrats die Leistungsbeurteilung des Vorgesetzten überprüfen und damit einverstanden sind, spricht viel für die Richtigkeit der Leistungsbeurteilung. Dabei wird nicht verkannt, dass gemäß § 3. 4 Rahmenvereinbarung der Vorgesetzte, die Personalabteilung und der Betriebsrat nur eine einvernehmliche Lösung erarbeiten und keine Entscheidung treffen sollen. Era bewertungsbogen nrw van. Wenn in diesem Verfahren aber die Personalabteilung und der Betriebsrat mit der Leistungsbeurteilung des Vorgesetzten einverstanden sind, hat diese eine hohe Richtigkeitsgewähr.

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Era Bewertungsbogen Nrw 2017

Die Überführung der vor Einführung des ERA gezahlten Leistungszulage in die ERA-Leistungszulage ist zwar nicht im ERA selbst, sondern in den Übergangsvorschriften des ERA-Einführungstarifvertrags in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 18. Dezember 2003 (ERA-ETV) und in Nr. 4 E-ERA-ETV zu § 3 Nr. 3 ERA-ETV geregelt. Hieraus lässt sich jedoch nicht der Schluss ziehen, die Rechtsnormen des ERA (und damit auch die Sicherungsklausel in § 10 Nr. 6 ERA) sollten nur auf Sachverhalte Anwendung finden, die zeitlich nach der ERA-Einführung eintreten. M+E ERA: Tarifliche Niveaubeispiele | IG Metall Baden-Württemberg. Gegen eine solche Einschränkung spricht bereits, dass im ERA auf die frühere Tariflage Bezug genommen ist. So wird zum Beispiel in § 8 Nr. 5 Satz 1 ERA durch den Hinweis "nach betrieblicher Einführung des Entgeltrahmenabkommens" die Frage der Einführung des ERA ausdrücklich angesprochen. Ebenso wenig zwingen die Verschiedenheit der Beurteilungskriterien vor und nach der ERA-Einführung und die tariflich geregelte Art der Umstellung der Leistungszulage anlässlich der ERA-Einführung zur Nichtanwendung des Klammerzusatzes.

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BGH 17. 1988 – IVa ZR 277/86 [ ↩] Zöller-Greger ZPO 29. Aufl. vor § 284 Rn. 31 [ ↩] Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, § 14 Die tatsächliche Vermutung, Rn. 21 [ ↩]

4 vom 15. April 1970 nach dem Stand vom 19. Februar 1975 [ ↩] vgl. hierzu § 10 Nr. 8 und Nr. 9 ERA einerseits sowie §§ 3, 4 Tarifvertrag zur Leistungsbeurteilung von Zeitlohnarbeitern vom 7. Februar 1975 iVm. § 9 Ziff. 4 Lohnrahmenabkommen, § 2 Tarifvertrag zur Leistungsbeurteilung von Angestellten vom 19. Februar 1975 andererseits [ ↩]

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