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veröffentlicht am 15. Dezember 2020 / Lesedauer ca. 4 Minuten Im Herbst 2021 ist Bundestagswahl. Nach acht Jahren Großer Koalition mag so mancher auf eine klare Richtungsentscheidung hoffen, um den Reformstau in vielen politischen Handlungsfeldern zu beenden, die das Ringen der bisherigen Regierungsparteien um den kleinesten gemeinsamen Nenner hervorgebracht hat. Das gilt besonders für die Steuerpolitik. Während steuerliche Einzelmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise noch beschlossen wurden, hapert es an Gestaltungsmut und Kompromissbereitschaft für eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung. Die Steuerpolitik für Unternehmen sollte sich nicht auf Einzelregelungen für bestimmte Klientel oder Problemstellungen beschränken. 11. Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht - Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht e.V.. Was gerade Familienunternehmen brauchen, sind faire und verlässliche Rahmenbedingungen – und diese müssen einer grundlegenden Reform unterzogen werden. Wettbewerbsfähiges Belastungsniveau Das deutsche Steuerrecht hat in den letzten Jahren im internationalen Vergleich kontinuierlich an Wettbewerbsfähigkeit verloren.
Auch im Februar 2018 ist unser Partner und FOM-Dozent Christoph Juhn mit 20 Studierenden der FOM Hochschule für Oekonomie und Managament nach Hamburg gereist. Ziel der Exkursion war das zweitägige Forum Unternehmensteuerrecht an der Bucerius Law School, an dem sonst nur Steuerprofessoren, Top-Anwälte und Leiter von Steuerabteilungen teilnehmen. Den gesamten Tagungsbericht ist auf Website der FOM einsehbar: Foto: Thies Ibold
Unter der Diskussionsleitung von Dr. Christian Kaeser, Global Head of Tax, Siemens AG, München, werden hier aktuelle M&A-Transaktionen und die zu erwartenden Folgen der BEPS-Diskussion behandelt.
Der Verein verfolgt den Zweck, den steuerwissenschaftlichen Diskurs und das Fachgespräch zu unterstützen, insbesondere zwischen politischen Funktionsträgern, Steuerjuristen, Angehörigen der steuerberatenden Berufe, Richterschaft, Verwaltung, in Forschung und Lehre tätigen Personen sowie sonstigen im Steuerwesen tätigen Personen. Daneben kann der Verein auf dem Gebiet der Steuerwissenschaften andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts fördern.
Den Vorsitz im BundesRWA für die Wahl führt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Christine Lambrecht. 8. Oktober 2020