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Aussage Gegen Aussage Verkehrsrecht

Frage vom 30. 5. 2015 | 08:26 Von Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich) Unfall - Aussage gegen Aussage Guten Tag, vor circa einem Monat hatte ich einen kleinen Unfall, bei dem ich einem anderen Auto in die Seite fuhr (kein Personenschaden, lediglich das andere beteiligte Auto hat leicht etwas abbekommen). Da die Situation an der "Unfallstelle" sehr skurill wurde, schaltete ich damals die Polizei ein. Aussageverweigerungsrecht laut StPO | SOS-Verkehrsrecht.de. Kurz darauf kam dann auch der übliche Brief, mir wurde zur Last gelegt, dass ich (nach Aussagen des anderen Fahrers) von der Seite anfuhr und ihm dadurch hineinfuhr. Er sowie ich haben beide Zeugen im Auto gehabt. Meine Zeugen und ich haben natürlich davon Gebrauch gemacht uns dazu zu äußern wie es aus unserer Sicht ablief, erstellten eine Skizze etc. Das ist nun auch schon wieder 2-3 Wochen her, der Unfallgegner hat derweil einige Male versucht mich anzurufen (habe die Anrufe jedes Mal verpasst, auf Rückrufe reagiert er nicht) und wir stellen uns mittlerweile einige Fragen, da wir bislang noch nie in einer solchen Situation steckten.

  1. Aussageverweigerungsrecht laut StPO | SOS-Verkehrsrecht.de
  2. Strafverteidigung, Spezialkanzlei, Sexualstrafrecht, Gutachtencheck

Aussageverweigerungsrecht Laut Stpo | Sos-Verkehrsrecht.De

Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 27. 10. 2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrter Ratsuchender, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann. Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt: Für die Vernehmung durch die Polizei gilt für den Zeugen, dass keine Pflicht zum Erscheinen und zur Aussage besteht. Strafverteidigung, Spezialkanzlei, Sexualstrafrecht, Gutachtencheck. Bei der Vorladung eines Zeugen durch die Polizei handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Aufforderung.

Strafverteidigung, Spezialkanzlei, Sexualstrafrecht, Gutachtencheck

Durch ein Bußgeld im Rahmen eines Beschlusses, kann ein für beide Seiten positives Ergebnis erzielt werden, ohne das ein Fahrverbot gegen den Betroffenen ausgesprochen wird. Christian Fuhrmann Rechtsanwalt, Stuttgart Bei Fragen zum Verkehrsrecht unterstützen wir unsere Mandanten bundesweit.

Guten Tag, es geht um folgendes: gestern Abend fuhr ich mit einer Beifahrerin eine Einbahnstraße (Tempo 30) entlang, rechts und links Parkplätze. Auf unserer rechten Seite befand sich eine freie Parklücke, in die ich überlegt hatte zu fahren. Hinter uns war kein anderes Auto, sodass ich ein bisschen weiter rechts fuhr, sah allerdings als wir näher kamen, dass sie zu eng sein wird, fuhr deshalb langsam weiter und wollte wieder "mittiger" auf die Straße kommen (auf dieser Straße war definitiv kein Platz für zwei Fahrzeuge nebeneinander! ), habe also einen Schlenker (relativ schräg) gemacht und sehe nur noch aus dem Augenwinkel, wie ein Auto relativ schnell (definitiv zu schnell) an uns vorbeifährt und schräg zum stehen kommt (meine Front war seitlich an seinem Heck), lange Rede, kurzer Sinn, logischerweise habe ich wohl seine Seite (Beifahrertür) mit meiner Stoßstange frisiert. Der Beifahrer des anderen Autos stieg sofort aus, das Auto fuhr schnell weiter, kam 5 Minuten später wieder und fuhr verkehrt herum in die Einbahnstraße hinein (spielt keine Rolle, dennoch auch hier wieder viel zu schnell).

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