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Ein Ticket gilt für ein (Schlauch-)Boot, Kanu, Kajak o. ä. inkl. max. 2 Insassen. Bitte eigenes Schwimmgefährt mitbringen, es gibt keinen Bootsverleih. ZUM TICKET-SHOP Bild vergrößern Video-Portrait Homepage Fredrik Vahle Das gute Gewissen des Kinderliedes Wer Kinder hat, kennt sie. Wer keine hat auch. Entweder, weil Fredrik Vahles Lieder in dieser Sekunde aus dem Kinderzimmer tönen, in dem der Nachwuchs zu "Anne Kaffekanne" mit dem Besenstil wild ums Bett hopst (vielleicht sollten Sie besser mal nachsehen) oder weil man die Ohrwürmer für kleine Gehörgänge selbst früher im Kindergarten oder mit Mama und Papa gesungen hat. "Guckt, die Katze tanzt alleine, tanzt und tanzt auf einem Bein…" Die Kinderlieder des heute 79-Jährigen sind in vielerlei Hinsicht einzigartig. Zum einen, weil sie kein Alter kennen, zeit- und mühelos über Generationen hinweg klingen. Zum anderen, weil sie mit Tempowechseln, Dissonanzen und politischen Botschaften auf wundersame Weise aus der Reihe tanzen. Abseits des Kinderlieder-Mainstreams einen eigenen unangepassten Standard definieren.
Zumindest, wenn sich andere Nachbarn dadurch gestört fühlen oder die begründete Angst haben, dass durch den Geruch des Katzenfutters Ratten angelockt werden könnten. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem die Besitzerin mehrerer Stubentigers die Tiere im Hof fütterte, weil Katzen und Fressnapf ihre kleine Küche blockierten. Keine gute Idee, wie die Behörde zu Recht befand (OVG Rheinland-Pfalz, Az. : 6 A 12111/). Weitere interessante Informationen unter: Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin +49 (211) 9633115 Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien.
st werden musste. Die Haftpflichtversicherung der Katzenfreundin weigerte sich, den Schaden zu? bernehmen. Ihre Begr? ndung, der auch die angerufenen Richter im konkreten Fall folgten: Die Wohnung sei durch die Anzahl der Tiere? berm?? ig genutzt und beansprucht worden (Oberlandesgericht Saarbr? cken, Az. : 5 W 72/13). Nur zwei Katzen erlaubt Wer frei lebende Katzen h? lt, die regelm?? ig drau? en auf Jagd gehen, muss laut Auskunft der ARAG Experten damit rechnen, dass er maximal zwei der wilden Stubentiger halten darf. In einem konkreten Fall hatten sich die Nachbarn? ber den Dreck in ihren G? rten beschwert, der von vier frei laufenden Katzen verursacht wurde. Die Richter entschieden, dass dieser Dreck nicht zumutbar sei und selbst f? r l? ndliche Gegenden zu viel war. Der Katzenliebhaber musste daraufhin zwei der Tiere abschaffen (LG L? neburg, Az. : 4 S 48/04). Katzenf? ttern im Hof verboten ARAG Experten weisen Katzenbesitzer darauf hin, dass es durchaus von der zust? ndigen Kommune untersagt werden kann, die lieben Stubentiger im Hof des Hauses zu f?