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Kölner Wochenspiegel Beschwerde

Ferner gehöre zum religiösen Läuten das Läuten eine Viertelstunde vor einem Gottesdienst, beim Tod des Erzbischofs und des Papstes, schilderte er. Man habe überlegt, ob es technisch möglich sei, die Geräusche des Glockenläutens zu mindern, das sei es aber nicht, sagte er. "Es ist festzuhalten, dass unser Glockenläuten unter dem Schutz des Grundgesetzes erfolgt und daher so bleiben soll, wie es seit Jahrzehnten erfolgt", sagte Kilp. - Stephanie Broch spread_love Dieser Inhalt gefällt Ihnen? Melden Sie sich an, um diesen Inhalt mit «Gefällt mir» zu markieren. Gefällt 0 mal 0 following Sie möchten diesem Profil folgen? Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen. Glockenläuten vom Grundgesetz geschützt: Anwohner beschwerte sich bei der Stadt - Rodenkirchen. 5 folgen diesem Profil add_content Sie möchten selbst beitragen? Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

  1. Glockenläuten vom Grundgesetz geschützt: Anwohner beschwerte sich bei der Stadt - Rodenkirchen
  2. Kölner Wochenspiegel 24. September 2008 - Katholisches Jugendwohnheim Bernhard Letterhaus

Glockenläuten Vom Grundgesetz Geschützt: Anwohner Beschwerte Sich Bei Der Stadt - Rodenkirchen

18. September 2019, 01:28 Uhr 20× gelesen Zollstock - Es habe begonnen mit einem Schreiben der Stadt, das die Pfarre St. Pius Mitte Juli erhalten habe, berichtete Robert Kilp vom Kirchenvorstand der Gemeinde. "Darin teilte die Stadt uns mit, dass sich ein Anwohner oder eine Anwohnerin über das Glockengeläut der Kirche beschwert habe", erzählte er. Wer der Beschwerdeführer ist, weiß die Pfarre nicht. Wenig später fanden Anwohner in der Umgebung von St. Kölner Wochenspiegel 24. September 2008 - Katholisches Jugendwohnheim Bernhard Letterhaus. Pius am Gottesweg Zettel in ihren Briefkästen von einer "Anwohnerinitiative": Immer mehr Arbeitnehmer seien im Drei-Schicht-Betrieb tätig und fühlten sich von dem morgendlichen Glockengeläut erheblich gestört. Aufgrund des Schreibens der Stadt hatte sich der Kirchvorstand unter Leitung von Pfarrer Brocke mit der Beschwerde beschäftigt. "Die Gesetzeslage ist klar: Das Grundgesetz garantiert die Religionsfreiheit und deckt das Läuten von Kirchglocken im Rahmen der religiösen Ausübung ab. Dazu gehört das tägliche Angelus-Geläute jeweils um 7, 12 und 19 Uhr", erklärte Kilp.

Kölner Wochenspiegel 24. September 2008 - Katholisches Jugendwohnheim Bernhard Letterhaus

Das OLG hatte gegen das Urteil keine Revision zugelassen. Dagegen reichte der NDR Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein, die im Dezember 2017 abgelehnt wurde. Das Kölner Urteil wurde damit rechtskräftig (epd 2/18). Das OLG Köln hatte die 2011 eingereichte Klage der Verleger 2013 in zweiter Instanz zunächst abgewiesen (epd 1-2/14). 2015 waren die Verleger mit ihrer Revision vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich, die Richter verwiesen die Klage nach Köln zurück (epd 19/15). Die klagenden Verlage warfen der ARD vor, mit der App in einen unlauteren Wettbewerb zu den kostenpflichtigen Angeboten der Zeitungshäuser zu treten. Geklagt hatten Axel Springer, die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", "Süddeutsche Zeitung", die DuMont Mediengruppe, die Funke Mediengruppe, die "Rheinische Post", das Medienhaus Lensing und der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) interpretierte den Beschluss der Karlsruher Richter als grundsätzliche Entscheidung.

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