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Bodenbeschichtungen | Wels Unternehmensgruppe

BS 1881: Part 207: 1992. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (ZTV-SIB 90). Hrsg. : Bundesminister für Verkehr, Abtlg. Straßenbau. Dortmund: Verkehrsblatt-Verlag Borgmann, November 1990 (ersetzt durch [12-10]). Winkler, H. ; Gruner, K. : Abzugfestigkeit von Beton prüfen. Oberflächenzugfestigkeit von Beton, Haftzugfestigkeit von aufgebrachten Schichten ‹ Beton Konkret. Einfluss von Versuchsbedingungen. In: Materialprüfung 36 (1994), S. 367–371. Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen. : Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb). Berlin und Köln: Beuth Verlag, August 1990 (ersetzt durch [12–11]). Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING). Dortmund: Verkehrsblatt-Verlag Borgmann, März 2003. DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie). Berlin und Köln: Beuth Verlag, Oktober 2001. Schulz, R. : Beton als Beschichtungsuntergrund — Über die Prüfung des Festigkeitsverhaltens von Betonoberflächen mit dem Abreißversuch.

  1. Oberflächenzugfestigkeit von Beton, Haftzugfestigkeit von aufgebrachten Schichten ‹ Beton Konkret

Oberflächenzugfestigkeit Von Beton, Haftzugfestigkeit Von Aufgebrachten Schichten ‹ Beton Konkret

Es muss auch dargestellt werden, welche Mängel auftreten können. Natürlich sollte noch ein Nachtrag geschrieben werden. Andreas Becker: Kann man die Untergrundprüfung für WDVS pauschal ausschreiben? Gibt es immer die gleichen Anforderungen? Martin Siegel: Diese Fragen können nicht pauschal beantwortet werden. Die Untergrundbeurteilung und -vorbereitung sollte genauer in Augenschein genommen werden. Wir treffen an der Fassade immer wieder auf die gleichen Untergründe, z. B. Putz, Sichtmauerwerk, gestrichene Fassaden, der Zustand ist jedoch unterschiedlich, somit ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Vorbereitung. Andreas Becker: Wie geht man unter diesen Bedingungen denn sinniger- weise vor? Martin Siegel: Zu Beginn der Maßnahme ist es sinnvoll festzulegen, welche Anforderungen an das WDVS gestellt werden. Anhand von baurechtlichen und bauphysikalischen Bedingungen wird festgelegt, welche Dämmstoffart geeignet ist oder gewünscht wird. Im Wesentlichen unterscheiden wir drei Dämmstofftypen – EPS-Hartschaum, Mineralwolle-Platten und Mineralwolle-Lamellen.

Ein Gespräch zwischen Rechtsanwalt Andreas Becker und Dipl. -Ing. Martin Siegel zeigt rechtliche und technische Probleme auf. Die Untergrundprüfung bei Erstellung eines WDVS darf nicht vernachlässigt werden. Martin Siegel: Gibt es Vorschriften, die der Malerbetrieb bei der Untergrundprüfung beachten sollte? Andreas Becker: Die DIN VOB/C 18345 WDVS Abschnitt 3. 1 enthält eine Bestimmung zur Haftung. Der Auftragnehmer muss Bedenken geltend machen, insbesondere bei ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes und größeren Unebenheiten des Untergrundes. Das BFS-(Bundesausschuss für Sachwertschutz)-Merkblatt Nr. 21 hat einen Abschnitt zur Untergrundprüfung und in den bauauf. Zulassungen ist i. d. R. unter Punkt 4. 4 beschrieben, welche Eigenschaft der Untergrund aufweisen muss. Diese Regeln müssen beachtet werden. Martin Siegel: Wie weit muss aus rechtlicher Sicht eine Untergrundprüfung gehen? Ist der Malerbetrieb verpflichtet, eine labortechnische Prüfung des Untergrundes vorzunehmen? Andreas Becker: Ein Mandant sah sich der Forderung des Auftraggebers ausgesetzt, dass er ein Sachverständigengutachten über die Geeignetheit des Untergrundes vorlegen sollte mit einer Prüfung der Abrissfestigkeit.

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