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Diesen Anspruch wird man dem Betriebsrat vor allem dann nicht verwehren können, wenn die interne Kommunikation im Betrieb vielfach elektronisch abgewickelt wird. Nach der Rechtsprechung des 7. Senats muss man in der Regel davon auszugehen, dass das Internet der Erfüllung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben dient. Schwarzes brett betriebsrat married. Dem Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs steht auch nicht entgegen, dass in der betroffenen Filiale des Arbeitgebers bislang an keinem PC ein Internetanschluss existiert und die Filialleitung keinen solchen Anschluss hat. Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Arbeitgeber (beispielsweise aufgrund einer wirtschaftlich schwierigen Situation des Unternehmens) generell auf die Nutzung des Internets verzichtet. Der mit einem Internetzugang verbundene erhöhte Zeitaufwand für die Betriebsratsarbeit führt ebenso wenig zu einem Entgegenstehen berechtigter Interessen des Arbeitgebers wie die erforderlichen Schulungskosten oder die theoretische Missbrauchsgefahr ( BAG, Beschluss v. 17.
Ebenso die Fotos der letzten Firmenfeier – ohne Erlaubnis darf niemand öffentlich abgebildet werden. Auch Bilder aus dem Internet dürfen nicht so einfach übernommen werden – es gelten auch hier die Regeln des Urheberrechts. Aber trotzdem muss Ihre Facebookseite nicht versauern! Tragen Sie interessante Urteile zusammen, verlinken Beiträge von Zeitungen, Gewerkschaften und Co. oder schreiben eigene Beiträge! Und das Ganze kurz und knackig! Dann wird's auch was mit der eigenen Seite im Netz! Schwarzes brett betriebsrat free. Unsere Tipps für "gute Betriebsrats-Texte" Ob bei Flugblättern, in Betriebszeitungen oder bei Veröffentlichungen im Intranet, wer gute Texte schreiben will, sollte sich an ein paar Regeln halten. Fehler vermeiden Ganz klar - Fakten die Sie angeben, sollten stimmen und von Ihnen auch auf den Wahrheitsgehalt geprüft worden sein. Dabei ist es ganz legitim, auch andere Quellen zu zitieren. Achten Sie dabei immer darauf, diese zu benennen. Bei rechtlichen Texten, zum Beispiel Urteile etc., bitte nicht nur den Verfasser nennen, sondern auch das Aktenzeichen o. ä.