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Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer Kürzung beim Arbeitslosengeld 1 führen können. Zum einen gibt es Auslöser, die sich auf die Zeit vor dem Leistungsbezug beziehen. Zum anderen kann auch das Verhalten während der Arbeitslosigkeit dazu führen, dass eine Sperrzeit eintritt.
Antworten (6) Als Arbeitslosengeld eins Empfänger darf man maximal drei Arbeitsangebote Ablehnen, so war es früher einmal. Heute muss man laut Gesetz jede Arbeit annehmen, die das Arbeitsamt einem Vermittelt. Da spielt es auch keine Rolle, ob man Arbeitslosengeld eins oder Harz IV bekommt. Es hängt natürlich auch von dem Sachbearbeiter ab, wie verständnisvoll dieser ist. Katzeklo Bewerben must du dich schon. Aber man kann seine Bewerbung ja "gestalten"... :-))) Mush_war23 Sie sind verpflichtet, alles dafür zu tun, um aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Das gilt auch, wenn man Arbeitslosengeld I erhält. Es ist eine Leistung vom Staat und daher keine "Selbstverständlichkeit". Wenn man einen Job angeboten bekommt und sich der Arbeitgeber für einen entscheidet, dann hat man den Job auch anzunehmen, wenn man nicht eine Sperrfrist auferlegt bekommen möchte. markusb_b3 Wenn das Arbeitsamt einem ein Jobangebot vermittelt, dann hat man dort auch zum Vorstellungsgespräch zu erscheinen und sich nicht unangebracht danebenzubenehmen.