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ᐅ Geh-, Fahr- Und Leitungsrecht - Nachteile?

"). Ist das nicht der Fall, könnte der einzig bekannte Erbe ggf. als einzig denkbarer Verwalter verpflichtet sein, im Rahmen einer sogenannten Notverwaltung - also ohne dass die unbekannten Erben mitwirken müssten- tätig zu werden. Folgende Überlegung drängt sich auf: Wenn das Grundstück X schon wegen anderweitiger Geh-, Fahr- und Leitungsrechte von der Erbengemeinschaft nie mehr anders genutzt werden kann, dann wäre die Einräumung von diesen Rechten, oder der Verkauf des Grundstücks an Sie die beste Möglichkeit letztlich den zerplitterten Nachlass /teilweise) zu versilbern und ggf. zu teilen. Hilf auch das Nichts, so wäre ein Gedanke sich mit den Fragen an das zuständige Nachlassgericht zu wenden. Geh fahr und leitungsrecht restaurant. Es wäre zu prüfen ob das Gericht eine Nachlassverwaltung §§ 1975 ff BGB anordnen würde. Angedacht werden muss, ob der Kaufvertrag ggf. angefochten werden könnte usw., weil ein Baugrundstück eine Erschliessung voraussetzt. Es wird Sie nicht wundern, dass ich Ihnen anrate dringend umfassenden Rechtsrat einzuholen.

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Mit freundlichen Grüßen Andreas Schwartmann Rechtsanwalt Rechtsanwalt Andreas Schwartmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rückfrage vom Fragesteller 04. 2012 | 18:05 Sehr geehrter Herr Schwartmann, für die Informationen vielen Dank, eine Verständnisfrage habe ich noch. In meiner Darstellung des Sachverhaltes hatte ich ja beschrieben, dass das Bauamt eine Baulast eintragen möchte und das die hinteren Grundstücke lt. Aussage des Bauamtes nicht erschlossen sind, bzw. rechtlich nicht bewohnt werden dürften (weil keine Baulast existiert). Geh-, Fahr- und Leitungsrechte / Luckenwalde. Hierzu hatten Sie keine Aussage getroffen. Unabhängig der mit allen Parteien zu treffenden Einigungen zur Ausgestaltung des Wegerechts, scheint dies aber das Hauptproblem zu sein. Es ist tatsächlich so, dass im Grundbuch die beschriebene Grunddienstbarkeit eingetragen ist (es gibt auch eine schuldrechtliche Vereinbarung, die wir uns aber erst besorgen müssen), eine Baulast existiert aber nicht. Bauamt hätte deshalb eigentlich auch keine Baugenehmigung erfolgen dürfen (ist aber).

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Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Die Ausgestaltung des Wegerechts hängt von den schuldrechtlichen Vereinbarungen ("... Geh-, Fahr- und Leitungsrecht - Hauskauf, Immobilien, Grundstücke - frag-einen-anwalt.de. gemäß Bewiligung") ab, die der Eintragung im Grundbuch zugrundeliegen. Diese Vereinbarung wäre zunächst zu prüfen, denn daraus ergeben sich Rechte und Pflichten bezüglich der Instandhaltung der Wegefläche. Eine Änderung dieser vertraglichen Vereinbarungen ist nur mit Zustimmung des Vertragspartners - also der hintere Eigentümer - möglich und kann nicht erzwungen werden. Diese könnten sich also auf die Eintragung im Grundbuch, die ja zu ihren Gunsten ein Wegerecht begründet, berufen und eine Einschränkung oder Änderung des Wegerechts, wie von Ihnen gewünscht, ablehnen, wenn sie keinen Handlungsbedarf sehen. Unabhängig davon sehe ich keinen Grund, weshalb Sie die Pflasterung auf Ihrem Teil des Weges nicht entfernen lassen sollten - es sei denn, die damals getroffenen schuldrechtlichen Vereinbarungen haben eine Verpflichtung zur Pflasterung begründet.

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11. 2004, Az. : V ZR 42/04). Die Überfahrtsfläche des Weges stellt eine Anlage im Sinne des § 1020 S. 2 BGB dar. Geh fahr und leitungsrecht tv. Dem "Halten" einer solchen Anlage durch den Dienstbarkeitsberechtigten (in diesem Falle Ihr Nachbar) steht nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht entgegen, dass Sie als Eigentümer des dienenden Grundstücks diese mitbenutzen dürfen. Auch wenn eine entsprechende Unterhaltungs- und Instandsetzungspflicht der Anlage nicht Inhalt der Grunddienstbarkeit ist, ist der Nachbar Ihnen gegenüber grundsätzlich zur Unterhaltung und Instandsetzung des Weges verpflichtet. Der Umstand, dass Sie den Weg mitbenutzen, ändert daran grundsätzlich nichts. Aus Ihrem Recht, den Weg mitzubenutzen, folgt jedoch, dass Ihr Nachbar die Kosten für die Erhaltung der Anlage nicht in vollem Umfang allein tragen muss. Im Umfang Ihrer Nutzung müssen Sie vielmehr solche Kosten selbst tragen, wenn eine entsprechende Unterhaltslast des Dienstbarkeitsberechtigten (also Ihres Nachbarn) nicht zum Inhalt der Grunddienstbarkeit gemacht worden ist.

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Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen. Darüberhinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen. Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Geh-Fahr und Leitungsrechte Baurecht. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich. Mit freundlichen Grüßen Katja Schulze Rechtsanwältin Rechtsanwälte Schulze & Greif Partnerschaftsgesellschaft Zwickauer Straße 154 09116 Chemnitz Tel. : 0371/433111-0 Fax: 0371/433111-11 E-Mail:

Leider gehört das hintere Grundstück einem anderen Verkäufer, Wenn hinten schon ein Haus steht und das Grundstück einem Dritten gehört, muss es doch schon eine Regelung zu Zuwegung und zu Leitungen geben!? Sonst wäre es ein Helikoptergrundstück, was erst gar nicht bebauungsfähig gewesen wäre (Zuwegung, Wasser, Abwasser, Strom usw. ) #5 Vermutlich ist das Grundstueck wegen der eingetragenen Leitungs- und Wegerechte guenstiger. Wo sind denn die Leitungen und Zuwege zum hinteren Grundstueck geplant? #6 Geh/Fahr/Leitungsrecht ist für Vorder-und Hintergrundstück nicht anders nutzbar. Mach mal eine Skizze, wie breit und lang sind denn die Grundstücke, bei 30m Breite sind die 3m 10%, bei 15m Breite schon 20% und das Haus wird schon schmal. Geh fahr und leitungsrecht bebauungsplan. Und diesen Grundstücksanteil GFL kaufst du teuer mit WilderSueden #7 Den GFL würde ich wie Grundstücksgrenze behandeln, also Quadratmeterpreis für den nutzbaren Teil ausrechnen und dann entscheiden. Bei den Grundstücksgrößen sollte auf jeden Fall noch ein ordentliches Haus passen #8 Wenn Du in der Grundstücksplanung die Zuwegung gleich mit berücksichtigst hast Du später weder ein Problem hinsichtlich der Attraktivität, noch irgendeinen Ärger, wenn das hintere Grundstück mal bebaut werden sollte.

Dann müssten Sie mit den Eigentümern der hinteren Grundstücke wiederum verhandeln. Fazit: Es wird letztlich darauf ankommen, was Sie mit Ihren Nachbarn vereinbaren können. Einen Anspruch auf deren Zustimmung zu Ihren Plänen haben Sie nicht. Sie können also nichts erzwingen. Einigen Sie sich über die künftige Pflege und Instandhaltung, sollte dies natürlich ebenfalls vertraglich vereinbart werden. Dies muss zwar nicht notariell geschehen, es bietet sich aber an, dies vertraglich gemeinsam mit der zukünftigen Regelung des Wegerechts notariell beurkunden zu lassen. Die Kostenbeteiligungen sollten ebenfalls vertraglich geregelt werden, damit es keinen Streit gibt. Auch hier wird es aber auf Ihr Verhandlungsgeschick ankommen, denn für die Eigentümer der hinteren Grunstücke besteht ja, wie Sie selbst anmerken, derzeit kein Handlungsbedarf. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.

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