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– In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe können alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die den mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk erworben haben. – Schülerinnen und Schüler im verkürzten Bildungsgang (G8) am Gymnasium gehen mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und erhalten ihren mittleren Schulabschluss mit der Versetzung in die Qualifikationsphase am Ende der Einführungsphase. Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk - was genau bedeutet das?. – Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I in einem anderen Bundesland als NRW besucht haben, können dann in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden, wenn sie in ihrem Bundesland die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben. – In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe können in der Regel nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die zum Beginn des Schuljahres noch keine 19 Jahre alt sind.
Anmeldeformular Oberstufe SJ2022/23 Anmeldeverfahren SJ-2022/23 interne Schüler Kostenübernahme