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Risikolebensversicherung Kreditabsicherung Betriebsausgabe Absetzbar

Speziell bei einer Risikolebensversicherung besteht die versicherte Gefahr im Todesfall. Die Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts ist nach Ansicht der BFH-Richter mit keinem erhöhten berufsspezifischen Risiko verbunden, zu versterben. Risikolebensversicherung kreditabsicherung betriebsausgabe mehr. Mit dem Tod verwirkliche sich ein allgemeines Lebensrisiko, das der Privatsphäre zuzurechnen ist, weshalb die Zahlung der Versicherungsbeiträge nicht betrieblich veranlasst ist. Vor diesem Hintergrund kam der BFH folgerichtig und wie zuvor das FG zu dem Ergebnis, die von den Gesellschaftern der Klägerin gezahlten Versicherungsprämien – für die auf das Leben des jeweils anderen Gesellschafters abgeschlossene Risikolebensversicherung – seien nicht als Sonderbetriebsausgaben bei der Gewinnermittlung abzuziehen. Praxishinweise: Das gilt dem BFH zufolge ausdrücklich auch für den Fall, dass mit der Risikolebensversicherung die Rückzahlung eines betrieblichen Darlehens der Klägerin oder eines ihrer Gesellschafter sichergestellt werden soll, denn Zahlungen zur Tilgung einer Schuld seien grundsätzlich keine als Betriebsausgaben abziehbaren Finanzierungsaufwendungen.

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Der richtige Umgang mit der Versicherungssteuer Auf die einzelnen Versicherungen entfällt zusätzlich zur eigentlichen Versicherungsprämie die sogenannte Versicherungssteuer. Diese ist in der Regel so hoch wie der gesetzliche Umsatzsteuersatz, darf jedoch nicht mit diesem verwechselt werden. Denn Versicherungen sind generell von der Umsatzsteuer befreit. Ein Vorsteuerabzug, wie er bei der Mehrwertsteuer also üblich ist, entfällt hier. Stattdessen führen Sie die Versicherungssteuer bei der Buchung der Versicherungsprämie einfach mit. Die Versicherungssteuer gehört zu den typischen Betriebsausgaben, die den Gewinn mindern. Sie verbuchen die Kosten mit auf dem Versicherungskostenkonto. Beiträge zu Berufsverbänden Neben den Prämien für betriebliche Versicherungen gehören auch Beiträge zu Berufsvertretungen oder Berufsverbänden zu den unbeschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben. Auch Gewerkschaften oder Kammern wie die Handwerkskammer werden dabei zu den Berufsverbänden gezählt. Versicherungen: Diese Beiträge sind abzugsfähig | selbststaendig.de. Steuerlich absetzen können Sie dabei sowohl Pflichtbeiträge als auch freiwillige Beiträge an Ihren Berufsverband.

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