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Dabei ist seine Leitlinie naturgemäß das Wohl (Nutzenmaximum) seines Kunden. Die individuelle Ebene kann eine Rückgabeentscheidung erzwingen, z. B. wenn der Anleger Liquidität benötigt, um fällige Verbindlichkeiten zu erfüllen. Auf der mikroökonomischen Ebene gilt es, sich den Mechanismus zu vergegenwärtigen, dass es bei einem die Liquidität übersteigenden Rückgabeverlangen nicht zu einer Öffnung, sondern im Gegenteil zur Abwicklung des Fonds kommen wird. Welchen Betrag ein Anleger im Abwicklungsfall erhält, lässt sich allerdings nicht sicher prognostizieren. Ein Wertverlust ist ein mögliches -- vielleicht sogar wahrscheinliches -- Szenario, weil die Immobilien im Abwicklungsfall unter Zeitdruck zu veräußern sind. Freilich gibt es aber keinen Automatismus, dass zügige Veräußerungen einen Verlust nach sich ziehen müssen. Es kann sogar im Gegenteil so sein, dass sich die Preise auf dem Immobilienmarkt während der Liquidationsphase schnell erhöhen und sogar den gegenwärtigen Wertabschlag von 5% überkompensieren (vgl. SEB Aktienfonds Fonds | 847347 | DE0008473471 | Kurs. nachstehend die makroökonomische Betrachtung).
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"Uns geht es darum, dass das Sondervermögen für alle Anleger gesichert ist", so die BaFin-Sprecherin. "Wir teilen diese Rechtsauffassung nicht", sagte ein Sprecher des Branchenverbands BVI. "Es wird ja nicht wirklich Liquidität abgezogen. Die Pläne müssten ohnehin spätestens bei Wiederöffnung der Fonds bedient werden. SEB Aktienfonds - P EUR DIS: Fonds Kurs aktuell (847347 | DE0008473471) | onvista. " BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip hatte kürzlich bei einem Pressetermin die Sicht der Branche erläutert. Demnach wurden die Orders zur regelmäßigen Auszahlung lange vor der vorübergehenden Fondsschließung platziert. Sie fielen damit nicht unter das Rücknahmeverbot, so Seip. Kritik an der BaFin kommt auch vom Verband ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. "Die BaFin bringt damit nicht nur unzählige deutsche Kleinanleger in finanzielle Schwierigkeiten, die Entscheidung ist vielmehr ein Schlag gegen die offenen Immobilienfonds und das in die Assetklasse Immobilien gesetzte Vertrauen", so Geschäftsführer Axel von Goldbeck. "Gerade in der aktuellen Situation käme es darauf an, das verlorene Vertrauen der vielen Kleinanleger offener Immobilienfonds zurückzugewinnen – auch, um weitere Abflüsse aus den Fonds zu vermeiden.
Die Investoren haben aber offenbar Wege gefunden, diese Regeln zu umgehen. Aus Branchenkreisen ist zum Beispiel zu erfahren, dass einige Anleger größere Summen gesplittet und über verschiedene Vertriebswege ein und demselben Fonds zugeführt haben. Die betroffenen Anbieter erfuhren davon erst, als die fraglichen Investoren ihr Geld auf einen Schlag abzogen. In anderen Fällen wurden offenbar Strafzahlungen wegen Verletzung der Kündigungsfrist in Kauf genommen - oder es waren schlicht gar keine Fristen vereinbart worden. Immobilienfondskreise berichten auch von Investoren, die die Gültigkeit der vereinbarten Kündigungsfrist im Nachhinein juristisch anfechten. "Die BaFin bringt unzählige Kleinanleger in Schwierigkeiten" Etliche Gesellschaften setzten auf Grund der massiven Abflüsse die Rücknahme von Fondsanteilen vorübergehend aus. Einige Gesellschaften kündigten aber an, langfristige Auszahlpläne etwa von Rentnern weiter zu bedienen. Die BaFin argumentiert nun, dass bei der monatlichen Auszahlung an einzelne Anleger die übrigen Investoren benachteiligt werden.
Dadurch, dass Kleinanleger nun nicht mehr an ihr gespartes Geld kommen, wird jedoch genau das Gegenteil erreicht. " Einige Anbieter zeigen sich schon trotzig. Die SEB kündigte an, die Auszahlpläne bei ihrem Fonds ImmoInvest weiter zu bedienen. Auch KanAm teilte mit, für Dezember die entsprechenden Zahlungen für den Grundinvest Fonds angewiesen zu haben. mit Material von reuters