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Ausländerbehörde Siegburg Aufenthaltstitel

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung können Sie mit nachfolgendem Link: elektronisch beantragen und werden nach Prüfung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde kontaktiert, welche dann zur verbindlichen Abgabe der Verpflichtungserklärung einen Termin mit Ihnen vereinbaren.

  1. Aufenthaltstitel - Stadt Sankt Augustin
  2. Visumangelegenheiten (nicht Besuchsaufenthalt) | Rhein-Sieg-Kreis
  3. Care Concept AG • Seyahat sağlık sigortası • • auslaenderamt • • Ausländeramt Rhein-Sieg-Kreis in Siegburg
  4. Elektronischer Aufenthaltstitel | Rhein-Sieg-Kreis
  5. Niederlassungserlaubnis | Rhein-Sieg-Kreis

Aufenthaltstitel - Stadt Sankt Augustin

Beschreibung Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz und dokumentiert ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Zunächst erhält die Ausländerin beziehungsweise der Ausländer ein befristetes Aufenthaltsrecht (Aufenthaltserlaubnis). Sofern die notwendigen zeitlichen und fachlichen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, kann dann die Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Niederlassungserlaubnis | Rhein-Sieg-Kreis. Details Kontakt Links und Downloads Niederlassungserlaubnis Zeiten

Visumangelegenheiten (Nicht Besuchsaufenthalt) | Rhein-Sieg-Kreis

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen möchten oder bereits nach Deutschland gezogen sind, beachten Sie bitte die Regelungen des deutschen Aufenthaltsrechts. Welche gesetzlichen Regelungen für Sie persönlich maßgeblich sind, richtet sich im Wesentlichen nach Ihrem Herkunftsland. Für Ausländerangelegenheiten, wie die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, ist grundsätzlich die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Bei dieser Stelle erhalten Sie auch weitere Informationen bezüglich der Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Aufenthaltstitels benötigen. Nach Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung. Aus diesem Schreiben ergibt sich, ob Sie Ihren Auftenthaltstitel beim Bürgerservice oder beim Rhein-Sieg-Kreis abholen können. Sollte Ihr Aufenthaltstitel im Bürgerservice bereit liegen, vereinbaren Sie bitte Ihren gewünschten Abholtermin über timeacle. Care Concept AG • Seyahat sağlık sigortası • • auslaenderamt • • Ausländeramt Rhein-Sieg-Kreis in Siegburg. Bitte beachten Sie aktuellen Corona-Regelungen in den Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltungen auf der Startseite.

Care Concept Ag • Seyahat Sağlık Sigortası • • Auslaenderamt • • Ausländeramt Rhein-Sieg-Kreis In Siegburg

Hier entsteht bald ein Impressum. Allgemeines KUNDENBEZEICHNUNG bietet eine Online-Terminreservierung für Besucher. Der Besucher – nachstehend Nutzer genannt - kann über einen Online-Kalender einen Termin reservieren bzw. eine Buchungsanfrage an die zuständige Behörde stellen. Die Behörde verpflichtet sich dabei, im Rahmen der Termin-Reservierung durch den Nutzer die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) einzuhalten. Visumangelegenheiten (nicht Besuchsaufenthalt) | Rhein-Sieg-Kreis. Bei Nutzung der Online-Terminvergabe werden personenbezogene Daten der Nutzer erhoben und verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Angebots erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind Daten, durch die die Identität einer Person erkennbar wird. Dies kann u. a. über Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse erfolgen. Für die im Folgenden dargestellte Datenverarbeitung verantwortlich ist: Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung KUNDENDATEN Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO), insbesondere auf Basis der Art.

Elektronischer Aufenthaltstitel | Rhein-Sieg-Kreis

Beschreibung Das Visum ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz und berechtigt zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Ein Visum wird erstmals von der Deutschen Auslandsvertretungen erteilt. Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller ist verpflichtet, im Visumsverfahren vollständige und wahre Angaben zu machen; dies gilt insbesondere für den Aufenthaltsgrund im Bundesgebiet. In vielen Visaverfahren wird die zuständige Ausländerbehörde beteiligt und um Zustimmung zur Erteilung des beantragten Visums gebeten. Dafür wird der ausgefüllte Visumsantrag mit allen Unterlagen an die Ausländerbehörde übersandt. Die Ausländerbehörde prüft die Erteilungsvoraussetzungen vor Ort im Inland (zum Beispiel gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum, Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme), während die deutsche Auslandsvertretung die Voraussetzungen vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation im Ausland prüft (wie Echtheit der vorgelegten Urkunden, Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache).

Niederlassungserlaubnis | Rhein-Sieg-Kreis

Siegburg. Wegen der nach wie vor bestehenden Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus sind Erledigungen bei der Stadtverwaltung im Rathaus weiterhin nur nach voriger Terminvergabe möglich. Wem es vor der Urlaubszeit um Personalausweise und Reisepässe geht, der vereinbart unter +49 2241 102-1111 beim Bürgerservice eine Zeit für den Besuch. Für den Zweck "Pass" ist zudem die Internetseite eingerichtet, auf der reserviert werden kann. Ansonsten stehen unter zahlreiche Dienstleistungen der Verwaltung online zur Verfügung.

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