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Genau diese Abwägung machen Sie im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens. Je mehr Personen gefährdet werden, je größer der Schaden sein kann, umso mehr spricht für ein absolutes Verbot und umso mehr sollten Sie ja zum Plan Ihres Arbeitgebers sagen! Zu Lasten einiger weniger aber zu Gunsten aller anderen Kollegen.
Zwischen der Firma […] und dem Betriebsrat der Firma […] wird nachfolgende Betriebsvereinbarung geschlossen: § 1 Mitnahme alkoholischer Getränke Die Mitnahme alkoholischer Getränke in den Betrieb ist grundsätzlich verboten. Die Mitnahme ist nur aus besonderem Anlass gestattet. Ein solcher Anlass können betriebliche Feiern, Jubiläen oder Geschenksituationen sein, bei denen von einem Mitarbeiter einem anderen Mitarbeiter eine Flasche Wein etc. zum Geschenk gemacht wird. § 2 Alkoholgenuss im Betrieb Der Genuss von Alkohol im Betrieb während der Arbeitszeit ist grundsätzlich verboten. Das Alkoholverbot gilt auch während der Pausen. Jeder Mitarbeiter hat den Betrieb in nüchternem Zustand zu betreten. Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz - mit Muster. Ausnahmen vom Verbot des Alkoholgenusses sind nur im Zusammenhang mit betrieblichen Feiern und ähnlichen Gelegenheiten gestattet, wenn eine Zustimmung des zuständigen Vorgesetzten vorliegt. § 3 Verhinderung von Alkoholgenuss im Betrieb Vorgesetzte mit Führungsverantwortung, der Sicherheitsingenieur, die Betriebs-, Bereichs- und Abteilungsleiter sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass keine alkoholischen Getränke am Arbeitsplatz oder im Betrieb getrunken werden.