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Zytostatika Ausschreibung Verbot 2021

STANDORTinfo für Rheinland-Pfalz und Saarland Lesedauer unter 2 Minuten Krankenkassen sollen die ambulante Versorgung ihrer an Krebs erkrankten Versicherten mit Zytostatika nicht durch Verträge mit Apotheken sicherstellen können. Das sieht der Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung des Bundesgesundheitsministeriums vor. Zytostatika sind Medikamente, die zur Chemotherapie bei Krebs eingesetzt werden. BSG-Urteil gefährdet Zyto-Apotheken | APOTHEKE ADHOC. Für die Versorgung der Versicherten mit Zytostatika hat die Gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2015 rund drei Milliarden Euro ausgegeben. Das bisherige Versorgungsgeschehen ist dadurch gekennzeichnet, dass in der Regel der niedergelassene Arzt die Lieferapotheke für die Zytostatika seiner Patienten auswählt. Diese gängige Praxis ist anfällig für unerwünschte finanzielle Verflechtungen, denn von den bundesweit rund 20. 000 Apotheken erfüllen nur etwa 300 die besonderen Voraussetzungen, um Zytostika herstellen zu dürfen. Qualitätskriterien vereinbart "Ein Verbot der Verträge von Krankenkassen mit Apotheken ist weder im Sinne der Patienten noch der Beitragszahler", sagt Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer GEK in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

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Die Erfahrungen zeigen, dass bei bisherigen Zytostatika-Ausschreibungen neben dem Gewinn an Qualität und Sicherheit für die Patienten auch Einsparungen in einer Größenordnung zwischen 20 und 30 Prozent der Gesamtausgaben erzielt werden können.

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Wir fordern die Kassen auf, am Markt vorhandene Einsparpotenziale auf diesem Wege zu generieren und nicht die bundesweit etwa 300 Schwerpunktapotheken mit speziellem Reinraumlabor ber zu hohe Abschlge und nicht ausreichend flankierende Regelungen einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko auszusetzen, sagte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. Zytostatika ausschreibung verboten. Das Schiedsergebnis gehe auch systematisch in eine falsche Richtung: Wir wollten eine Vergtungsvereinbarung, die die Arbeitsleistung der Apotheken anerkennt und von der alten Praxis wegfhrt, dass Apotheken ihre Wirtschaftlichkeit ber Einkaufskonditionen sichern mssen. Leider ziehen die Kassen hier nicht mit", erklrte Becker. Der DAV werde die Sachlage jetzt bewerten und ber das weitere Vorgehen entscheiden. © HK/

/dpa Berlin Als Gefahr fr die flchendeckende Versorgung von krebskranken Patienten mit onkologischen parenteralen Zubereitungen hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Entscheidung der Schiedsstelle zur Vergtung von Zytostatikazubereitungen kritisiert. Unter anderem seien die Abschlge, die die Apotheker den Krankenkassen gewhren mssten, zu hoch und die Herstellungsvergtung zu gering. Er knne die Entscheidung der Schiedsstelle nicht mittragen, teilte der DAV gestern in Berlin mit. Details zum Schiedsspruch wurden bisher nicht bekannt. Die Vergtung von Zytostatikazubereitungen regelt die sogenannte Hilfstaxe, die der DAV mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart. Ja zum Zyto-Ausschreibungsverbot. Sie besteht dem Verband Zytostatika herstellender Apotheker (VZA) zufolge aus einer Herstellungs- und einer Dienstleistungspauschale, die je nach Aufwand zwischen 39 und 81 Euro liegt. Zugleich mssen die Apotheker den Kassen Abschlge fr Einkaufsvorteile einrumen, die sie insbesondere bei Generika gegenber den Arzneimittelherstellern erzielen.

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